Mit Beschluss vom 28.6.2016 – 1 K 1472/13 hat das FG Rheinland-Pfalz an den EuGH nach Art. 267 Abs. 2 AEUV im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage nach der Unionsrechtskonformität des § 1 AStG i.d.F. des StVergAbG vom 16.5.2003 im Zusammenhang mit Hinzurechnungen auf unentgeltliche konzerninterne Vorteilsgewährungen gerichtet. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Implikationen dieses Verfahrens.
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