Wer sich mit dem Recht der GmbH beschäftigt, wird oftmals mit Formfragen konfrontiert. Angesichts der nicht unerheblichen Kosten, die vor allem mit einer notariellen Beurkundung verbunden sind, kommt ihnen zugleich eine herausragende Praxisrelevanz zu. Die Autoren zeigen am Beispiel von typischen Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen – wie sie regelmäßig im Zusammenhang mit Finanzierungsrunden abgeschlossen werden – den aktuellen Stand der Diskussion zu § 15 Abs. 4 S. 1, § 53 Abs. 2 S. 1 u. § 55 Abs. 1 GmbHG auf. Weiterhin legen sie dar, inwieweit Beteiligungsverträge und Gesellschaftervereinbarungen hiernach formbedürftig sind.
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