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Resumen de Stimmverbote - Aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Heribert Heckschen

  • Das Stimmrecht stellt ein Kernrecht für jeden Gesellschafter einer GmbH dar. Der Gesetzgeber hat allerdings für vier genau festgelegte Tatbestände ein Stimmrechtsverbot festgelegt. Seit Inkrafttreten des GmbH-Gesetzes haben Rechtsprechung und Lehre dieses Stimmrechtsverbot sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht stark ausgeweitet. Der Beitrag zeigt nicht nur die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit auf, sondern stellt sich ihr teilweise auch kritisch entgegen und gibt Gestaltungshinweise


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