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Zur Strafbarkeit des vorläufigen starken Insolvenzverwalters nach § 266a StGB

  • Autores: Kristian Dupper, Anneke Petzsche
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 8, 2016, págs. 294-299
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Der vorläufige starke Verwalter sieht sich im Vorfeld der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einem Handlungsdilemma ausgesetzt: Soll er im Fall einer Betriebsfortführung die Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungsträger abführen oder nicht? Auf der einen Seite würde er durch das Abführen die zukünftige Insolvenzmasse schmälern und damit die Pflicht zur Gleichbehandlung der Gläubiger missachten, auf der anderen Seite könnte er sich der Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB aussetzen. Der Beitrag löst dieses Dilemma, indem er die Frage, ob sich der vorläufige starke Insolvenzverwalter bei Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nach § 266a Abs. 1 StGB strafbar machen kann, verneint. Begründet wird diese Ansicht unter Verweis darauf, dass bereits im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der Arbeitgebereigenschaft eine teleologische Reduktion des Täterbegriffs mangels Schutzgutsverletzung naheliegt. Zudem ist die Beitragszahlung für den vorläufigen starken Verwalter aufgrund ihrer späteren Anfechtbarkeit nach der Verfahrenseröffnung unzumutbar, da dies im Ergebnis auf ein Hin- und Herzahlen der Beiträge hinauslaufen würde.


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