Meilen- oder Mosaikstein? Ein Judikat1 des EuGH zu§ 64 Satz 1 GmbHG liegt endlich vor: Die Haftungsklage gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen masseschmälernder Zahlungen ist ein Annexverfahren im Sinne der Eulns VO -jedenfalls, wenn sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens von einem Insolvenzverwalter erhoben wird. Konsequenz: International zusttindig sind die Gerichte des Insolvenzeröffnungsstaates. Europäischzivilverfahrensrechtlich ist der Anspruch damit insolvenzrechtlich einzuordnen.
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