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Resumen de Die Verpflichtung zur Übertragung von Geschäftsanteilen einer ausländischen GmbH

Jakob Horn

  • § 15 Abs. 4 GmbHG ordnet bekanntermaßen die notarielle Beurkundung für Verträge an, die zur Abtretung von GmbH-Anteilen verpflichten. Umstritten ist hingegen, ob die Beurkundungspflicht auch für Verträge gilt, die ausländische, der GmbH vergleichbare Gesellschaften (“ausländische GmbH“) zum Gegenstand haben. In der Literatur wird empfohlen, den Vertrag wegen § 15 Abs. 4 GmbHG notariell beurkunden zu lassen. Das Kammergericht hielt die Norm hingegen bereits 1932 für unanwendbar auf ausländische GmbH. Der Beitrag greift diese Frage auf. Zunächst wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen § 15 Abs. 4 GmbHG nach Maßgabe des Kollissionsrechts überhaupt zur Anwendung gelangen kann. Sodann wird unter Berufung auf die Zwecke der Norm ausgeführt, weshalb die Norm nicht auf ausländische GmbH anwendbar ist.


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