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Resumen de §§ 111b ff. StPO und das staatliche Interesse am Auffangrechtserwerb

Jakob Ordner

  • Der Beitrag untersucht nach einer kursorischen Darstellung der strafprozessualen Vermögenssicherstellung (§§ 111b ff. StPO) das Verhältnis des Rückgewinnungshilfeverfahrens (§ 111b V StPO) zum staatlichen Auffangrechtserwerb (§ 111i V StPO). Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob bei einem zu verneinenden Restitutionsinteresse das staatliche Interesse am Auffangrechtserwerb die Aufrechterhaltung der Sicherstellung rechtfertigen kann. Der Verfasser legt dar, dass für den Fall einer Verneinung dieser Frage auch die Auffassung auf Ablehnung stoßen muss, nach der es im Rahmen einer sicherstellenden Anordnung im Ermittlungsverfahren nicht darauf ankommt, ob zugunsten eines Verletzten oder zugunsten des Staates sistiert werde.


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