Für besonders schadstoffreduzierte Pkw mit Dieselmotor, die in den Jahren 2011 bis 2013 in Deutschland erstmals zugelassen wurden, sah das Kraftfahrzeugsteuergesetz eine partielle emissionsbezogene Steuerbefreiung von 150 EUR pro Fahrzeug vor. Als Nachweis der technischen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung diente der Eintrag einer emissionsbezogenen Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief durch den Fahrzeughersteller und dementsprechend auch im Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde. Die bekannt gewordenen Manipulationen bei den Abgasmessungen konnten zur Einstufung des Fahrzeugtyps in eine unzutreffende Schadstoffklasse und so gegebenenfalls auch in einer Vielzahl von Fällen zur Gewährung der schadstoffabhängigen Steuerbefreiung trotz fehlender technischer Voraussetzungen führen. Der Beitrag thematisiert die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die dadurch bewirkten Steuerverkürzungen. Der Verfasser sieht hier eine mögliche Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft durch planvoll handelnde Entscheidungsträger im Bereich der Fahrzeughersteller.
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