Der Beitrag befasst sich mit den einkommensteuerlichen Problemen für den von einer Zwangseinziehung seiner Anteile betroffenen GmbH-Gesellschafter. Anhand der Auseinandersetzung mit dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 4.11.2015 – 1 K 1214/13, GmbHR 2016, 718 – in dieser Ausgabe – werden insbesondere die Fragen besprochen, ob die Einziehung gegen Abfindung als Veräußerung nach § 17 Abs. 1 EStG oder als Teilliquidation nach § 17 Abs. 4 EStG analog anzusehen ist und welche einkommensteuerlichen Folgen eine mögliche Aufteilung der Abfindung bei einer mit der Einziehung einhergehenden Auflösung eines Anstellungsverhältnisses für den ausgeschlossenen Gesellschafters hat.
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