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Resumen de Einbringungsgewinne: § 22 UmwStG in der jüngeren FG-Rechtsprechung

Manuel Brühl

  • Die Vorschrift des § 22 UmwStG ist eine typisierende Missbrauchsvermeidungsvorschrift. Die sich aus der Anwendung dieser Norm ergebenden Folgen sind in der Regel nachteilig. Steuerpflichtige sind daher bestrebt, die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die aus § 22 UmwStG erwachsenden Sperrfristen zu vermeiden. Dementsprechend gehört die Norm bei den Finanzgerichten nicht zum Tagesgeschäft. In kurzer Folge haben sich jedoch sogleich zwei Finanzgerichte mit bedeutenden Fragen im Kontext von § 22 UmwStG beschäftigt. Das nicht rechtskräftige Urteil des FG Hamburg vom 21.5.2015 – 2 K 12/13 und das rechtskräftige Urteil des FG Münster vom 21.10.2015 – 11 K 3555/13 E (GmbHR 2016, 612 – in dieser Ausgabe) werden im Folgenden vorgestellt und bewertet.


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