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Resumen de Aktienrechtsnovelle 2016 - Auswirkungen auf die Verschwiegenheit kommunaler Vertreter in (fakultativen) Aufsichtsräten

Ulf Erik Belcke, Robert Mehrhoff

  • Das Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes – die Aktienrechtsnovelle 2016 – ist am 31.12.2015 in Kraft getreten (BGBl. I 2015, 2565 ff.). Die Umsetzung kann im Einzelfall erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Integrität des Aufsichtsrats von AGs, sondern auch von GmbHs haben, an denen Gebietskörperschaften beteiligt sind. Hintergrund ist eine Ergänzung des § 394 AktG um einen S. 3, welcher normiert, dass die Berichtspflicht von kommunalen Vertretern in Aufsichtsräten gegenüber der Kommune zukünftig auch auf dem Aufsichtsrat in Textform mitgeteiltem Rechtsgeschäft beruhen kann. Damit steht die Verschwiegenheitspflicht zur Disposition. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Aufsichtsrats und des Vorstands untereinander sowie die Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats an sich können dadurch im Einzelfall erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt sein.


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