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Resumen de Das neue Anforderungsprofil für Aufsichtsräte von Unternehmen von öffentlichem Interesse

Manuel Nodoushani

  • Das am 17.6.2016 in Kraft tretende Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG; BGBl. I 2016, 1142) hat das Anforderungsprofil von Aufsichtsratsmitgliedern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse geändert. Es streicht das Merkmal der Unabhängigkeit des Finanzexperten und führt als neues Merkmal “Sektorenkenntnis“ für die Gesamtheit der Mitglieder des Aufsichtsrats ein. Beide Änderungen beziehen sich nicht nur auf kapitalmarktorientierte Gesellschaften, an deren Aufsichtsräte vor dem AReG zum Teil bestimmte Anforderungen gestellt wurden, sondern allgemein auf Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dieser Beitrag untersucht das neue Anforderungsprofil und überprüft es auf seine Stimmigkeit.


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