Der Begriff des öffentlichen Angebots ist ein zentraler Anknüpfungspunkt für eine Prospektpflicht nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und zugleich einer der problematischsten Begriffe dieses Gesetzes. Der Beitrag geht zunächst der Frage nach, ob über rein individuelle Investitionsentscheidungen hinaus grundsätzlich auch kollektive Investitionsentscheidungen ein öffentliches Angebot von Wertpapieren i.S.d. § 2 Nr. 4 WpPG begründen können. Im Anschluss daran werden einzelne praxisrelevante Fallkonstellationen, wie Beschlussfassungen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Entscheidungen der Gläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) oder Entscheidungen der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung untersucht. Schließlich wird im gegebenen Kontext auf die Arbeiten zur neuen europäischen Prospektverordnung eingegangen
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