Nadja Capus, Mirjam Stoll, David Studer
Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt als zentrales Recht der beschuldigten Person im Strafprozess. Mit der Belehrung über dieses Recht geht das Versprechen einher, dass beschuldigte Personen in den Vernehmungen schweigen dürfen, und mit der Protokollierung der Vernehmung, dass dieser Belehrungsvorgang kontrolliert werden kann. Der vorliegende Artikel untersucht mittels einer standardisierten Inhaltsanalyse Protokolle von Beschuldigtenvernehmungen daraufhin, ob diese Versprechen gehalten werden. Die empirische Analyse zeigt, dass eine hohe Belehrungsquote mit einer geringen Schweigerate einhergeht. Es wird geprüft, inwiefern die Art und Weise der Belehrung sowie der Protokollierung der Belehrung einen Einfluss auf die niedrige Schweigerate haben könnte.
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