Kreisfreie Stadt Jena, Alemania
Ein Gesellschafterstreit in einer Zweipersonen-GmbH lenkt wieder den Blick auf die Möglichkeiten und Grenzen der actio pro socio und die zahlreichen Streitfragen im Schnittfeld von materiellem Recht und Prozessrecht. Indem das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 10.3.2016 – I-6 U 89/15, GmbHR 2016, 542 – in dieser Ausgabe – die Befugnis des auf Schadensersatz an die GmbH klagenden Gesellschafters gegen den pflichtwidrig handelnden Mitgesellschafter auch nach Verlust des Geschäftsanteils anerkennt, wird die actio pro socio als Schutzinstrument für die Gesellschafter-Minderheit gestärkt. Über die Entscheidungsbesprechung hinaus thematisiert der Beitrag zahlreiche weitere Probleme sowohl im Kontext der Gesellschafterhaftung, der actio pro socio und der Prozessfortführung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 265 ZPO und lenkt den Blick nachdrücklich auch auf die Vorschrift des § 148 AktG, dessen Regelungen teilweise auch für die actio pro socio im Personengesellschafts- und im GmbH-Recht fruchtbar gemacht werden können.
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