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Resumen de Die Synchronisierung von Ansprüchen auf Kartellschadensersatz

Thomas Winter, Sophie Thürk

  • Nach Aufdeckung eines Kartells sieht sich der einzelne Kartellant einer Vielzahl von Ansprüchen ausgesetzt. Die der Umsetzung nach wie vor harrende Richtlinie zum Private Enforcement untersagt die mehrfache Haftung bei Klagen verschiedener Vertriebsstufen jedoch ausdrücklich. Das nationale Recht muss dem Kartellanten mithin ein Instrument an die Hand geben, um sich einer begründeten Mehrinanspruchnahme zu erwehren. Dieses Instrument ist die Streitverkündung. Ihre Ausformung durch die ORWI-Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedarf aufgrund der Richtlinie allerdings der Korrektur. Der nachfolgende Beitrag weist hierfür den Weg.


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