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Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung bei Einberufung aufgrund eines Mehrheitsverlangens

  • Autores: Klaus von der Linden
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 8, 2016, págs. 280-284
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Mit der Einberufung einer Hauptversammlung sind Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats bekanntzumachen. Entfallen dürfen sie, wenn der Beschlussgegenstand auf das “Verlangen einer Minderheit“ zurückgeht. So bestimmt es § 124 Abs. 3 Satz 3 Alt. 2 AktG. Was aber gilt, wenn das besagte Verlangen von einem Mehrheitsaktionär oder von einer Aktionärsmehrheit stammt? Der Beitrag stellt jüngere Rechtsprechung zu dieser Frage vor und weist nach, dass Beschlussvorschläge auch bei einem Mehrheitsverlangen entbehrlich sind.


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