Wer ist mein Mandant? Diese vermeintlich triviale Frage ist für Rechtsanwälte bei der Beratung von Aktiengesellschaften von entscheidender Bedeutung. Gegenstand von aktienrechtlichen Mandaten können sowohl Rechtsfragen sein, welche ausschließlich die Aktiengesellschaft selbst betreffen, als auch Rechtsfragen, die – zusätzlich oder ausschließlich – Vorstand, Aufsichtsrat und/oder einzelne Mitglieder dieser beiden Organe betreffen. Im nachfolgenden Beitrag wird erörtert, was Rechtsanwälte in derartigen Konstellationen zu beachten haben, um nicht gegen das berufsrechtliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen zu verstoßen.
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