Dass sexuelle Gewaltviktimisierungen mit erheblichen Folgen für die Betroffenen einhergehen, ist unumstritten. Zusätzlich besteht die Gefahr sekundärer Viktimisierungsfolgen, die unter anderem (in-)direkt aus einem Strafverfahren und dessen Ergebnis resultieren können. Studien des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zufolge hat sich die Verbreitung sexueller Gewalt gegen Frauen in Deutschland von 1992 bis 2011 nahezu halbiert. Allerdings wird lediglich rund jeder fünfte Fall sexueller Gewalt den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Bei den angezeigten Fällen handelt es sich wiederum um solche, die mit besonders schwerwiegenden Folgen einhergehen. Hellfelddaten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik deuten zum einen auf einen Anstieg angezeigter Fälle sexueller Gewalt und zum anderen auf einen Rückgang der Verurteilungswahrscheinlichkeit in demselben Zeitraum hin. Zudem treten der Strafverfolgungsstatistik zufolge im bundesweiten Vergleich der Verurteilungsquoten erhebliche regionale Unterschiede auf, die es zu erklären gilt. Im vorliegenden Beitrag werden mögliche Ursachen für diese Datenlage dargestellt sowie offene Fragen und Lösungsansätze erörtert.
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