Es werden Behandlungsergebnisse von suchtkranken Rechtsbrechern vorgestellt, die in einer Maßregelvollzugsklinik gemäß § 64 StGB behandelt wurden. Die Ergebnisse werden mit denen von ebenfalls ehemaligen § 64-Patienten verglichen, deren Therapie im Gegensatz dazu aber mangels »Aussicht auf Erfolg« abgebrochen worden war. Obwohl die Vergleichbarkeit beider Gruppen dadurch eingeschränkt ist, dass sie sich nicht nur bezüglich der Intervention einer abgeschlossenen Maßregelvollzugsbehandlung unterscheiden, sondern auch in anderen Merkmalen, zeigen sich deutliche Hinweise auf ein erfolgreiches Behandlungs-Outcome. Die regulär entlassenen ehemaligen Patienten sind ein Jahr nach ihrer Entlassung nicht nur besser sozial integriert, was sich u.a. an mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern (51.8 vs. 29.5 %) zeigt, sondern weisen auch in ihrer Suchterkrankung höhere Abstinenzquoten (72.5 vs. 47.0 %) und vor allem bezüglich der begangenen Rückfalldelikte bessere Ergebnisse auf (12.5 vs. 30.1 %). Es werden außerdem weitere positive Therapieergebnisse aufgezeigt, wenn vollständige Abstinenz nicht erreicht werden kann, wie beispielsweise ein verengtes Konsummuster oder längere Abstinenzphasen.
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