Die Frage, ob und wie institutionell auf Straftaten reagiert werden soll, bedarf ausgiebiger Diskussionen. Der Beitrag geht einem Ausschnitt dieses Themas nach: den Fragen, welche Aussagekraft die neuere, »evidenzbasierte« Wirkungsforschung beanspruchen kann und welche Konsequenzen sich mit ihr für Politik und Praxis verbinden. Im Besonderen wird an Befunde und Debatten angeschlossen, die in der gegenwärtigen englischsprachigen Kriminologie von besonderer Bedeutung sind. Sie verweisen auf Schwierigkeiten insbesondere im Bereich der ethisch-normativen Rechtfertigung von Maßnahmen sowie bezüglich der faktisch starken Kontext- und Subjektabhängigkeit von Sanktionen. Beides fordert das Konzept der Evidenzbasierung in besonderer Weise heraus. Im Ergebnis wird dafür plädiert, »evidenzbasierte« Befunde ernst zu nehmen, das entsprechende Konzept der Evidenzbasierung jedoch bewusst breit auszulegen und eine plurale Forschungslandschaft zu fördern, die sich nicht auf ein einzelnes Paradigma festlegt.
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