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Resumen de Kriterien der Herabsetzung der Vorstandsvergütung nach § 87 Abs. 2 Satz 1 AktG

Michael Kort

  • Der BGH äußerte sich am 27.10.2015 erstmals zu einigen grundsätzlichen Fragen der Möglichkeit der Herabsetzung der Vorstandsvergütung gem. § 87 Abs. 2 Satz 1 AktG n.F., so unter anderem zur Herabsetzungspflicht, zu den Herabsetzungskriterien sowie zum Ausmaß der Herabsetzung. Der folgende Beitrag setzt sich teils zustimmend, teils kritisch mit den Ausführungen des BGH auseinander. Zutreffend führt der BGH aus, dass es kein Ermessen bei der Herabsetzung gibt. Die Herabsetzung hat aber entgegen dem BGH ohne Berücksichtigung individuell-subjektiver Kriterien und in größerem Ausmaß als vom BGH angenommen zu erfolgen.


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