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Erstreckung des Stimmverbots der Verwaltungsorganmitglieder auf den beherrschenden Aktionär – Sippenhaft im Konzern?

  • Autores: Jörgen Tielmann, Christian Gahr
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 6, 2016, págs. 199-209
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Nach § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG kann niemand für sich oder einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluss gefasst wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien ist oder ob die Gesellschaft gegen ihn Ansprüche geltend machen soll. Bei Beschlussfassungen, die sich sowohl gegen Verwaltungsorganmitglieder als auch den beherrschenden Aktionär der Gesellschaft richten, gibt die Frage der Reichweite dieses Stimmverbots in der Praxis der Hauptversammlung immer wieder Anlass für Auffassungsdifferenzen zwischen Aktionären und dem Versammlungsleiter. Die Literatur und Rechtsprechung zu dieser Fragestellung ist gerade für Fälle der Beschlussfassung nach § 147 Abs. 1 und 2 AktG sehr spärlich. Im Rahmen dieser Abhandlung sollen die sich in der Praxis ergebenden Rechtsfragen näher erörtert werden. In diesem Zusammenhang soll zum einen die in der Literatur mitunter angenommene Vergleichbarkeit dieser Rechtsfragen mit der Reichweite von Stimmverboten bei Entlastungsbeschlüssen kritisch beleuchtet werden; zum anderen wird aufgezeigt, weshalb für eine Erstreckung des Stimmverbots bei Beschlussfassungen nach § 147 AktG bei Konzernsachverhalten kein Rechtschutzbedürfnis besteht


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