Die angemessene Abfindung für ausscheidende Aktionäre wird in der Spruchpraxis fast ausnahmslos unter Rückgriff auf die berufsständischen Bewertungsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer ermittelt. Dass ein neuer Bewertungsstandard (hier: IDW S 1 2005) auf vergangene Bewertungsstichtage angewendet werden kann, hat der BGH in seinem Stinnes-Beschluss kürzlich entschieden. Der vorliegende Beitrag analysiert diesen Beschluss und ergreift zugleich die Gelegenheit, sich grundsätzlicher zur rechtlichen Dimension der Unternehmensbewertung zu äußern und ihre Verzahnung mit der betriebswirtschaftlichen Bewertungstheorie und der berufsständischen Bewertungspraxis zu erläutern
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