Die Neuregelungen zur Steuerbarkeit mittelbarer Gesellschafterwechsel bei grundstückshaltenden Personengesellschaften sowie zur grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage (im Anschluss an den Beschluss des BVerfG vom 23.6.2015 – 1 BvL 13/11 u. 1 BvL 14/11) durch das Steueränderungsgesetz 2015 sind bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen im Unternehmensbereich von grundlegender Bedeutung
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