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Resumen de Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Umgehungsmöglichkeiten der Thesaurierungsverpflichtung – und wie man ihnen begegnet

Ricarda Kessel

  • Jährlich ca. 20.000 Neugründungen und mehr als 105.000 eingetragene Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) zu Beginn des Jahres 2015 sprechen für eine hohe Akzeptanz der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bei den Gründern. Dem steht ein erhöhtes Ausfallrisiko der Gläubiger aufgrund der meist geringen Kapitalausstattung der Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) gegenüber. Diesem Ausfallrisiko wirken die Sondervorschriften des § 5a GmbHG – insbesondere die Verpflichtung zur Bildung einer Rücklage gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG – entgegen. Allerdings sind viele Gesellschafter daran interessiert, gerade die Thesaurierungsverpflichtung zu umgehen, denn sie verhindert eine vollständige Gewinnausschüttung an die Gesellschafter zugunsten der Bildung eines Haftungsfonds. Sämtlichen Umgehungsversuchen der Gesellschafter ist konsequent entgegenzutreten. Nur so kann die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) dauerhaft als echte Einstiegsvariante zur GmbH existieren. Dieser Beitrag beleuchtet Ansprüche der Gesellschaft und der Gläubiger bei einer unzulässigen Verwendung der gesetzlichen Rücklage und zeigt auf, wie einer Umgehung der Rücklageverpflichtung durch unterjähriges “Wegrechnen“ der Gewinne zu begegnen ist.


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