Durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurden wesentliche Bestimmungen der kapitalmarktrechtlichen Beteiligungspublizität (§§ 21 ff. WpHG) geändert. Gleichzeitig wurden die Sanktionen für Meldepflichtverletzungen erheblich verschärft. Der nachfolgende Beitrag nimmt konzeptionelle Fragen und einzelne Aspekte der neuen Regelungen in den Blick, die aus Sicht der M&A- und Kapitalmarktpraxis von besonderer Bedeutung sind.
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