Der kurze Beitrag thematisiert das Problem, dass bei einem streitidentischen Sachverhalt strafrechtlich die schuldhafte Verkürzung eines Steueranspruchs bejaht wird oder offen bleibt (§ 153a StPO), während später von dem Finanzgericht der angebliche Steueranspruch verneint wird. Es ergibt sich die Frage, wie diese Widersprüchlichkeit aufgelöst werden könnte. Der Beitrag stellt auf einen Lösungsansatz über § 396 AO ab, der den Belangen aller Beteiligten dienlich sein sollte.
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