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Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit nach Wegfall von Sperrgründen und die Selbstanzeige nach der Teil-Selbstanzeige

  • Autores: Johann Seipl, Andreas Grötsch
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 1, 2016, págs. 1-8
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Selbstanzeigen bleiben grundsätzlich ohne strafbefreiende Wirkung, wenn zuvor einer der in § 371 Abs. 2 AO geregelten Sperrgründe eingetreten ist. Der Beitrag befasst sich im ersten Teil mit der Frage, ob dies für unbegrenzte Zeit gilt, und kommt zu dem Ergebnis, dass die Sperrgründe einer wirksamen Selbstanzeige nicht mehr entgegenstehen, wenn der gesetzliche Zweck des Sperrgrundes weggefallen ist. Im zweiten Teil wird die seit 2011 in der Praxis höchst bedeutsame Frage untersucht, ob die Selbstanzeige nach einer vorherigen unvollständigen Teilselbstanzeige noch strafbefreiende Wirkung haben kann. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass eine Teilselbstanzeige nicht zu einem eigenständigen Sperrgrund führt und die gesetzlich geregelten Sperrgründe häufig nicht eingreifen oder zum Zeitpunkt der nachfolgenden Selbstanzeige bereits wieder weggefallen sein können. Durch nachträgliche Vervollständigung der früheren Teilselbstanzeige könne daher in diesen Fällen noch die strafbefreiende Wirkung des § 371 Abs. 1 AO herbeigeführt werden.


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