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Der Informationsanspruch des ausgeschiedenen GmbH-Geschäftsführers

  • Autores: Rüdiger Werner
  • Localización: Gmbh-Rundschau, ISSN 0016-3570, Nº. 2, 2013, págs. 68-74
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Im Prozess um die haftungsmäßige Inanspruchnahme des Geschäftsführers durch die Gesellschaft gelten § 93 Abs. 2 S. 2 AktG u. § 34 Abs. 2 GenG entsprechend. Daher liegt die Darlegungs- und Beweislast nicht – wie nach den allgemeinen Regeln – bei der Gesellschaft als Anspruchstellerin. Vielmehr hat sich der Geschäftsführer zu entlasten. Diese Beweislastumkehr wird mit der größeren Sachnähe des Geschäftsführers zu den schadensstiftenden Vorgängen begründet. Diese Begründung geht jedoch fehl, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme bereits aus dem Dienst der Gesellschaft ausgeschieden ist. In diesem Fall stellt sich daher die Frage, inwieweit die Gesellschaft dazu verpflichtet ist, dem Geschäftsführer Zugang zu ihren Unterlagen zu verschaffen, damit dieser den Entlastungsbeweis führen kann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die insoweit bestehenden Möglichkeiten.


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