Norbert Schneider, Ulrike Sommer
Im Rahmen der geplanten Steueränderungen zum Ende des Jahres 2012 stand auch eine Modifizierung der ertragsteuerlichen Organschaft auf dem Programm (mit deren Inkrafttreten zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Ausgabe – trotz der Streitigkeiten um die im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuergesetze (dazu Wiese, GmbHR 2013, R 1 f. – in dieser Ausgabe) – zeitnah zu rechnen ist). Die früheren großen Erwartungen an eine grundlegende Reform der Gruppenbesteuerung werden damit nicht erfüllt. Ergebnis ist letztendlich nur eine Organschaftsreform “light”. Diese kann künftig durchaus zu einigen Erleichterungen für die Steuerpflichtigen führen; allerdings wirft sie auch noch eine ganze Reihe von Fragen auf. In diesem Beitrag werden zwei für die Praxis besonders wichtige neue Elemente herausgegriffen und vertieft untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der neuen Heilungsmöglichkeit bei Fehlern in der tatsächlichen Durchführung.
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