Der Beitrag befasst sich mit der Konstellation, dass bei einer formwechselnden AG Inhaberaktionen ausgegeben sind und diese konkreten Gesellschaftern nicht zugeordnet werden können. Bei einem solchen Formwechsel einer AG in eine GmbH gibt es spezifische Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden ebenso dargestellt werden sollen wie der Umgang mit diesen unbekannten Anteilsinhabern in der formgewechselten GmbH. Weiterhin gibt diese Konstellation Anlass, Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Pflegschaft im umwandlungsrechtlichen Kontext zu erörtern
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