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Das Stimmrecht des Gesellschafters bei seiner Abberufung als Geschäftsführer aus wichtigem Grund

  • Autores: Kai Ensenbach
  • Localización: Gmbh-Rundschau, ISSN 0016-3570, Nº. 1, 2016, págs. 8-14
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Ein Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer der GmbH ist, hat ein erhebliches Interesse, seine Position im Leitungsorgan der Gesellschaft zu halten. Kumulativ zu seinen Gesellschafterrechten sichert sie ihm den Einfluss auf das Tagesgeschäft. Dies mag nicht notwendig dem Interesse der Gesellschaft entsprechen. Problematisch ist insbesondere die Situation, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer erhebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen werden oder die Gesellschafter sich untereinander zerstritten haben. Dann liegt die Möglichkeit nahe, dass der Betroffene sich bei der Abstimmung über seine Abberufung nicht von den Interessen der Gesellschaft leiten lässt, sondern seinen persönlichen Interessen. Diesen Interessengegensatz regelt der Stimmrechtsausschluss gemäß § 47 Abs. 4 GmbHG. Ob und ggf. wann das Stimmrecht des betroffenen Gesellschafters bei der Abstimmung betreffend seine Abberufung als Geschäftsführer ausgeschlossen ist, untersucht der vorliegende Beitrag.


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