Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fragen der Bildung, Fortführung und Auflösung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils. Anlass hierfür ist auch die zu diesem Themenkomplex ergangene Kurzinformation des FinMin. Schleswig-Holstein vom 2.9.2014 – VI 306 - S 2139 - 134, wonach sämtliche Vorgänge auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters abzubilden sind. Der Beitrag analysiert diese Rechtsauffassung sowie alternative Konzepte und deren materiell- und verfahrensrechtlichen Unterschiede
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