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Aufteilung von Kosten gemischter Aktienplatzierungen zwischen Gesellschaft und Aktionären

  • Autores: Kai Mertens
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 24, 2015, págs. 881-890
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Platzierung von Aktien am Kapitalmarkt ist mit Transaktionskosten verbunden. Die Zulassung der Aktien zum Wertpapierhandel muss beantragt und ein Prospekt erstellt werden. Die Gesellschaft muss in der Regel eine Kapitalerhöhung durchführen und sich von Emissionsbanken begleiten lassen. Bei vielen Platzierungen, insbesondere einem ersten Gang an die Börse (IPO), müssen potentielle Investoren mit Hilfe von vielerlei Werbemaßnahmen (road shows, Konferenzen, kapitalmarktorientiertes Marketing/PR) für die Aktien des Unternehmens interessiert werden. Oftmals ist auch ein Umbau von rechtlichen und steuerlichen Strukturen des Unternehmens erforderlich, bevor die Gesellschaft eine Platzierung überhaupt durchführen kann. Der gesamte Prozess wird von Beratern meist intensiv begleitet. Werden im Zuge einer Platzierung nicht nur neue Aktien der Gesellschaft ausgegeben, sondern auch Aktien aus Händen der Aktionäre verkauft, profitiert auch der verkaufende Altaktionär von den verkaufsfördernden Maßnahmen der Gesellschaft. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob aus dieser Begünstigung eine Einlagenrückgewähr nach § 57 AktG resultiert, wenn die Altaktionäre sich nicht anteilig an den Kosten der Platzierung beteiligen


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