Die Vorschrift des § 32a KStG wirft allerlei Auslegungsfragen auf. Einige dieser Streitfragen haben inzwischen die Finanzgerichte und den BFH beschäftigt. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über ausgewählte Problemkreise, mit denen sich die Rechtsprechung zwar befasst hat, die vom BFH aber bisher nicht in einem Hauptsacheverfahren geklärt wurden. Hierbei werden die Lösungsansätze der Gerichte kritisch beleuchtet und Antworten auf die diskutierten Zweifelsfragen entwickelt.
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