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Resumen de Selbstschutzmaßnahmen des Geschäftsführers einer kriselnden GmbH

Oliver Lange

  • Viele Geschäftsführer kriselnder Gesellschaften werden im Falle der Insolvenz in einen Haftungsprozess verwickelt. Häufig sind es sogar mehrere Prozesse, mit denen Gesellschaftsgläubiger und Insolvenzverwalter nebeneinander versuchen, insolvenzbedingte Einbußen zu kompensieren. Der Geschäftsführer kämpft dann gleichzeitig an mehreren Fronten, obwohl er (meist) schon lange aus dem Amt geschieden ist. Angesichts dieser Perspektive sollte er sich frühzeitig damit beschäftigen, welche vorsorglichen Maßnahmen getroffen werden können, um das Risiko, in künftigen Prozessen zu unterliegen, zu verringern oder um Regressmöglichkeiten gegen Dritte zu realisieren. Dieser Beitrag schildert, worauf es vor allem ankommt. Die dreiteilige Aufsatzreihe zu Selbstschutzmaßnahmen des Geschäftsführers einer kriselnden GmbH findet damit ihren Abschluss.


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