Verstöße gegen die Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen nach §§ 325 ff. HGB werden seit mehr als acht Jahren durch das eigens dafür geschaffene Bundesamt für Justiz verfolgt. Dennoch ist es der Behörde bis heute nicht gelungen, die vom Gesetzgeber erwartete Akzeptanz der außerbörslichen Publizität herbeizuführen. An mangelnder Intensität der Verfolgung von Verstößen gegen die Offenlegungsvorschriften kann das nicht liegen. Nach wie vor übersteigen die Anzahl der Sanktionsverfahren und die Höhe der verhängten Ordnungsgelder die offiziellen Prognosen bei weitem. Aus der ernüchternden Statistik ergibt sich, dass die Sanktionspraxis trotz mehrerer gesetzgeberischer Eingriffe aus dem Ruder gelaufen ist. Dieser Beitrag geht den Ursachen nach und zeigt auf, wie das Verfahren unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips effektiv reformiert werden kann.
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