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Risiko der Nacherklärung bei Erbfällen

  • Autores: Jürgen E. Milatz, Matthias Wegmann
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 11, 2015, págs. 417-422
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Schenkung und Erbschaft bedürfen gem. § 30 Abs. 1 ErbStG der Anzeige beim zuständigen Finanzamt. Dabei hat der Anzeigepflichtige die dreimonatige Anzeigefrist zu beachten. Unterlässt der Steuerpflichtige die Erwerbsanzeige innerhalb dieser Frist, stellt sich die Frage, ob dies steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Beitrag legt die materiellen und formellen Anforderungen und Bedingungen an die Nachholung der Anzeige dar. Die Nachholung wird dabei auch unter dem Gesichtspunkt eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch nach § 24 StGB sowie einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO gewürdigt. Im Mittelpunkt steht die Entscheidung des BGH wistra 2011, 428, wonach die Hinterziehung von Erbschaft-/Schenkungsteuer durch Unterlassen bereits einen Monat nach Ablauf der Anzeigefrist vollendet ist. Die Verfasser kritisieren die kurze Frist aus rechtssystematischen Gründen und zeigen eine Alternative auf.


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