Die Wissenszurechnung bei juristischen Personen bzw. deren Pflicht zur Informationsorganisation war vor allem in den 1990er Jahren diskutiert und dann nur noch vereinzelt thematisiert worden. Dass dieser Punkt auch im Kapitalmarktrecht eine große Rolle spielt, zeigt der jüngst im Schrifttum heftig diskutierte Fall zur Wissenszurechnung in der Volkswagen AG. Es geht darum, ob der Gesellschaft das aus einer maßgeblichen Funktion bei der Porsche SE erlangte Wissen einzelner Aufsichtsratsmitglieder zurechenbar ist. Das wirft grundsätzliche, bislang von der Rechtsprechung noch nicht entschiedene Fragen auf.
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