In den letzten Jahren hat die Anzahl der Organhaftungsfälle augenscheinlich deutlich zugenommen. Hierfür zeugen auch zahlreiche, teils spektakuläre Fälle, zu denen sich im Zuge der VW-Abgasaffäre wohl bald weitere hinzugesellen werden. Zugleich sind Tendenzen auf dem Vormarsch, die strenge Vorstandshaftung zu beschränken. Der 70. Deutsche Juristentag 2014 in Hannover hat sich de lege ferenda für unterschiedliche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung ausgesprochen und eine stetig wachsende Anzahl von Autoren nimmt in unterschiedlicher Weise eine bereits de lege lata beschränkte Vorstandshaftung an. Letzterem soll im Folgenden entgegengetreten werden.
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