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Resumen de Cooling-off nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG: Streit ohne Ende?

Felix Gaul

  • Die seit jeher umstrittene Cooling-off-Regelung in § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG, die für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat grundsätzlich eine zweijährige Abkühlungsphase vorsieht, ist anlässlich der im Mai 2015 erfolgten Wahl des bisherigen Vorstandsvorsitzenden der BMW Group, , an die Aufsichtsratsspitze wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Im Vorfeld der Abstimmung gab es Anzeichen für einen Aufstand institutioneller Investoren, nachdem einflussreiche Stimmrechtsberater zur Torpedierung der Wahl aufgerufen hatten. Der unmittelbare Wechsel an die Aufsichtsratspitze stehe im Widerspruch zu ihren Corporate Governance-Standards, wonach eine Abkühlungsphase unabdingbar sei. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag die bestehende Cooling-off-Regelung kritisch, bevor in einem zweiten Schritt Vorschläge für eine Reform des § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG de lege ferenda entwickelt werden.


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