Das AktG sieht in § 122 das Recht der Minderheit auf Einberufung der Hauptversammlung bzw. auf Ergänzung der Tagesordnung vor. In der Praxis erweist es sich aber oft als schwierig, diese Rechte zu realisieren. Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten der Minderheit, auf diese Probleme zu reagieren.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados