Der Beitrag thematisiert die Bedeutung und Voraussetzungen der auslandsbezogenen Regelbeispiele des § 17 Abs. 4 UWG, zu denen einige Kasuistik existiert, aber wenig Systematisches. Der Verfasser lehnt die teilweise im Schrifttum zu findende Ansicht ab, die EU-Mitgliedstaaten gehörten nicht zum Ausland i.S.d. Tatbestands, und erläutert die näheren Umstände, unter denen die Regelbeispiele eingreifen.
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