Im Grundsatz gilt: Wissen, das bei ordnungsgemäßer Organisation aktenmäßig festzuhalten ist, wird Unternehmen zugerechnet. Aber scheidet dies dann aus, wenn die Information in einem anderen Unternehmen erlangt wurde und deshalb gar nicht offenbart werden dürfte? Oder muss im Konzern Wissen immer wechselseitig zugerechnet werden? Beide Extreme haben jüngst Zuspruch erfahren, doch die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte: Eine pauschale konzernweite Zurechnung geht zu weit; vertrauliches Wissen ist aber dann zuzurechnen, wenn sich die einschlägige Kenntnisnorm um Geheimhaltung nicht schert.
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