Im französischen Recht sind juristische Personen strafbar. Diese Gesellschaftsstrafbarkeit bedroht zusehends auch deutsche Unternehmen, die sich in französischen Strafverfahren verantworten müssen. Darin spielt die Wissenszurechnung zu Lasten der Gesellschaft eine tragende Rolle. Der Beitrag ermittelt zunächst, nach welchem Sachrecht diese Zurechnung vor französischen Strafgerichten zu bestimmen ist. Danach geht er auf das deutsche Recht der Wissenszurechnung vertieft ein und entwickelt insbesondere mit Blick auf Doppelmandate erste Umrisse für eine gesellschaftsinterne knowledge governance.
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