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Überlagerung und Komplementierung des Aktienrechts nach dem Aktiengesetz 1965 durch Kapitalmarktrecht

  • Autores: Heinz-Dieter Assmann
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 17, 2015, págs. 597-613
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Im Mittelpunkt des Aktiengesetzes von 1965 steht der Aktionär als wirtschaftlicher, mit entsprechenden Mitsprache- und Kontrollrechten ausgestatteter Eigentümer der AG. Dieses Leitbild ist mit dem Wandel des deutschen Finanzsystems und dem Ausbau eines vertriebs- und publizitätsbezogen geregelten Kapitalmarkts, auf dem die AG nur einer der Wettbewerber um Anlagekapital ist, ins Wanken geraten. Am Aktionär als Anleger orientiertes Kapitalmarktrecht überlagert oder komplementiert das Aktienrecht. In gleicher Weise hat sich das Aktienrecht in vielen Bereichen an der Entwicklung der Kapitalmärkte und dem Kapitalmarktrecht ausgerichtet. Die Darstellung dieser Entwicklung geht mit dem Versuch einher, diese in ein Konzept von Verbands- und Kapitalmarktrecht zu überführen, das die Kapitalanlage im Allgemeinen und die Aktienanlage im Besonderen als Finanzierungsbeziehung zwischen Anleger und Unternehmen deutet.


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