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Schiedsverfahren zur Vermeidung der Vorstandshaftung?

  • Autores: Philipp Scholz, Christian Weiß
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 15, 2015, págs. 523-529
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Seit die Vergleichsfähigkeit als Voraussetzung der Schiedsfähigkeit abgeschafft wurde, ist unbestritten, dass auch die aktienrechtliche Vorstandshaftung schiedsfähig ist. Indes eröffnet das Schiedsverfahren Möglichkeiten, welche deutlich über die Gewährung einer der staatlichen Gerichtsbarkeit gleichwertigen Rechtsschutzmöglichkeit hinausreichen. Insbesondere der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut (§ 1053 Abs. 1 Satz 2 ZPO) sowie die Ermächtigung zur Billigkeitsentscheidung (§ 1051 Abs. 3 ZPO) lassen die Frage aufkommen, ob das schiedsrichterliche Verfahren nutzbar gemacht werden kann, um Vorstandsmitglieder ohne Einhaltung der strengen Anforderungen für Verzicht und Vergleich (§ 93 Abs. 4 Satz 3 AktG) zu enthaften


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