Auf der kriminalpolitischen Ebene wird weiterhin darüber diskutiert, was organisierte Kriminalität ausmacht, wie sie von anderen Kriminalitätsformen wie Mittäterschaft, Teilnahme oder Tatbegehung als Mitglied einer Bande oder einer kriminellen Vereinigung zu unterscheiden ist und welche Handlungen hinsichtlich eines ins Gewicht fallenden Organisationsgrades der Tatbeteiligten als organisierte Kriminalität einzuordnen sind. Der praktische Nutzwert einer allgemeinen Definition der organisierten Kriminalität liegt vor allem in der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, auf der die Zuständigkeitsregelungen von Polizei und Justiz sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden aufgebaut werden können. In der vorliegenden Untersuchung werden die unterschiedlichen Bemühungen der nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie von internationalen Organisationen, insbesondere der Europäischen Union, das Phänomen organisierte Kriminalität begrifflich einzugrenzen, analysiert und dargestellt. Aus der Untersuchung geht hervor, dass dies von jedem Mitgliedsstaat auf seine eigene Weise, unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten, unterschiedlich bewertet wird. Auch Versuche von internationalen Organisationen haben zu keinen klaren Abgrenzungen des Phänomens beigetragen. Die Schwierigkeit bei der begrifflichen Präzisierung des Phänomens liegt vor allem darin, dass organisierte Kriminalität in allen Teilbereichen deliktischen Verhaltens erscheint. Eine genaue Definition von organisierter Kriminalität, die sehr hilfreich für Ermittlungs- oder Strafverfahren wäre, ist daher nicht möglich.
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