„Cum ex“-Geschäfte, bei denen Aktien vor dem Tag der Hauptversammlung „cum Dividende“ erworben und kurze Zeit später „ex Dividende“ veräußert werden, sind seit einigen Jahren in der Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall geraten, weil es bei diesen Geschäften zu mehrfacher Ausstellung von Kapitalertragssteuerbescheinigungen gekommen ist. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sieht der Verfasser schon deshalb kritisch, weil die Steuerrechtslage bis vor wenigen Jahren dies zugelassen habe. Auch trete keine Steuerverkürzung ein. Schließlich fehle es nach den Gegebenheiten der wertpapiertechnischen Abwicklung auch an der notwendigen Täterschaft. Der Verfasser plädiert deshalb auf eine verstärkte Berücksichtigung des § 396 AO, dessen Voraussetzungen und Folgen eingangs erörtert werden.
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